Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung

Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung ist für Fachärztinnen und Fachärzte (nicht Humangenetiker) in Deutschland dann erforderlich, wenn diese selbstständig genetische Beratungen durchführen wollen/müssen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 20.08.2020 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in Bezug auf die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors zu verändern. Durch Einführung eines nicht-invasiven pränatalen Tests zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors an fetaler DNA aus dem maternalen Blut (NIPT-RhD) soll eine nicht notwendige Gabe von Anti-D-Immunglobulinen bei Rhesus-negativen Schwangeren vermieden werden.

Desweiteren wurde der NIPT auf kindliche Chromosomenstörungen am 1.7.2022 als Kassenleistung in den EBM aufgenommen.

Laut Gendiagnostik-Kommission ist die pränatale Untersuchung über einen NIPT eine genetische Analyse im Rahmen einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung. Vor der Durchführung einer pränatalen genetischen Untersuchung und zur Befundmitteilung muss eine genetische Beratung erfolgen (GenDG §15 Abs. 3 mit §10 Abs. 2). Die Voraussetzung zur Durchführung der fachgebundenen genetischen Beratung durch Frauenärztinnen und Frauenärzte bei NIPT ist die Qualifikation auf Grundlage eines 72-stündigen Fortbildungskurses inklusive der dazugehörigen praktisch-kommunikativen Qualifizierungsmaßnahme gemäß der Richtlinie der Gendiagnostik- Kommission (GEKO) über die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung. Sofern die Facharztprüfung bereits fünf Jahre zurückliegt, kann ohne 72-Std.-Kurs direkt an einer Wissenskontrolle (20 Fragen) teilgenommen werden.

Eine Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung (sog. „Kleiner Schein“) wird für NIPT als nicht ausreichend angesehen.

Sun & Sound bietet in Zusammenarbeit mit amedes/Hamburg und der Ärztekammer Hamburg einen anerkannten Refresher-Kurs mit Qualifizierung zur fachgebundenen genetischen Beratung (nach GeKo-Richtlinie) an.

Mit diesem Kurs wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihr „genetisches“ Wissen aufzufrischen und durch eine anschließende Wissenskontrolle die Befähigung zur fachgebundenen genetischen Beratung zu erwerben.

Berechtigt zur anerkannten Wissenskontrolle nach Teilnahme an diesem Refresherkurs sind Fachärztinnen und Fachärzte ab einer 5-jährigen fachärztlichen Tätigkeit.

Die Wissenskontrolle wird direkt im Anschluss an den Kurs vor Ort erfolgen. Nach der erfolgreichen Absolvierung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Befähigung zur fachgebundenen genetischen Beratung (sog. „Großer Schein“) erworben.

Wichtig: in Deutschland liegt die Weiterbildungshoheit bei den Landesärztekammern; die sog. (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist ein Vorschlag, den die Landesärztekammern übernehmen können, aber nicht müssen. Es wird angeraten, sich bei jeder zuständigen Ärztekammer zu erkundigen, auf welcher Grundlage die Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren ist.